Die Konsumenten von Filmen und Spielen sind sich häufig nicht bewusst, dass sie mit jeder Ausleihe ihre Spuren hinterlassen. Sei es in der Online-Videothek oder in der Videothek an der Ecke, jedes Mal wird das ausgeliehene Produkt mit den Stammdaten verknüpft. So entsteht über die Jahre über jeden Kunden eine Historie über die Produkte, die ausgeliehen wurden.

Schlussfolgernd werden neben den Kundendaten auch Daten über die Gewohnheiten der Kunden gespeichert. In diesem Fall wird von einer unzulässigen Vorratsdatenhaltung gesprochen, da es keine Daten sind, die zur Zweckbestimmung des Vertrages gemäß § 28 BDSG dienen. Es dürfen lediglich die Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) gespeichert werden, die für den zukünftigen Verlauf des Vertrages relevant sind. Daten über das Ausleihen von Filmen und Spielen dürfen nur temporär gespeichert werden, und sind nach 90 Tagen zu löschen.

 

 

 



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