Mitarbeiter, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogenen Daten beschäftigt werden, müssen vom Unternehmen auf die Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.

Darüber hinaus hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte die Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen. Mitarbeiterschulungen sind ein wichtiger Bestandteil zur Sensibilisierung für den Datenschutz im Unternehmen. Nur mit informierten Mitarbeitern kann eine effiziente Datenschutzorganisation aufgebaut werden.

Nicht immer ist es möglich, einzelne Mitarbeiter persönlich zu schulen. So müssen neu eingestellte Mitarbeiter bereits mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet und geschult werden. Der Datenschutzbeauftragte kann aber nicht in jeden Einstellungsprozess integriert werden. Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter sind aufgrund ihres beruflichen Profiles heute hier, morgen dort und nur schwer als Gruppe für eine Schulung zu erreichen.

Mithilfe der Onlineschulung im Datenschutz können Mitarbeiter effizient mit den Grundanforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht werden. Die Mitarbeiter können die Schulung selbst am eigenen PC-Arbeitsplatz durchführen. Wenn der Mitarbeiter die Datenschutz-Schulung durchgearbeitet und die Prüfungsfragen erfolgreich beantwortet hat, wird automatisch eine Teilnahmebescheinigung erzeugt, die als Nachweis für die durchgeführte Schulung dienen kann.

Neben den allgemeinen Datenschutzthemen hat der Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit, firmen- oder branchenspezifische Schulungsthemen und Prüfungsfragen hinzuzufügen. Wichtige Dokumente, mit denen sich Mitarbeiter vertraut machen müssen, können durch den Datenschutzbeauftragten auf der Onlineplattform bereitgestellt werden.

Merkmale

- individuelle Zugangsdaten (Benutzer/Passwort)
- allgemeine Datenschutzthemen (vorkonfiguriert) | deutsch/english
- firmenspezifische Themen (frei konfigurierbar nach Themen und Abschnitten)
- Prüfungsfragen (Multiple Choice) | deutsch/english - 20 Fragen nach Zufallsprinzip
- Teilnahmebescheinigung als Nachweis
- Bereitstellung von firmenspezifischen Unterlagen zum Download
- Statistik nach durchgeführte Prüfungen

Hinweis

Die Schulungsplattform ist kein Ersatz für datenschutzspezifische Themen, wie sie in Arbeitsgruppen oder Meetings in den Bereichen besprochen werden sollten. Sie erfüllt aber alle Anforderungen an eine Grundschulung, wie sie alle 2 Jahre durchzuführen ist.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen.

Preise

Die Preise zur Nutzung des Online-Schulungstool richten sich nach der Größe des Unternehmens, und nach den bestandenen Prüfungen.

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