In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein kommen Geräte zum Einsatz, die nicht Geschwindigkeit oder Abstand messen, sondern das Fahrzeugkennzeichen fotogafieren.
Die automatischen Kennzeichenlesesysteme (AKLS) machen zunächst ein Foto vom Fahrzeug und lesen dann elektronisch dessen Kennzeichen. Binnen weniger Sekunden werden diese mit einer Fahndungsliste abgeglichen. Ist das Kennzeichen auf der Liste verzeichnet, bekommen die Beamten ein Signal und können das Fahrzeug hundert Meter weiter aus dem Verkehr ziehen. Rund 3.000 Erkennungen sind so innerhalb von einer Stunde möglich.
Bislang deckten allerdings die Scanner weniger Schwerkriminalität als vor allem Ordnungswidrigkeiten auf, und das mit einer Trefferwahrscheinlichkeit von 0,03 Prozent. Sehr bedenklich ist allerdings, dass Bewegungsprofile von unbescholtenen Bürgern erstellt werden können. Auch wenn die erfassten Daten nach dem Abgleich mit der Fahndungsliste gelöscht werden, so gibt es doch jeder Zeit die Möglichkeit, die Informationen dauerhaft zu speichern. Wenn nur ein Bürger nicht zu einer Protestkundgebung fährt, weil er fürchtet, auf dem Weg dahin aufgezeichnet und identifiziert zu werden, hätte das Gerät mehr Schaden als Nutzen gebracht.
Auch wenn in vielen Bundesländern die Geräte nur unter bestimmten Voraussetzungen - etwa zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr - eingesetzt werden dürfen, bleiben datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Kontrolle, wann etwas zu welchem Zweck aufgezeichnet wird, ist schwierig.