Bei Anlassspenden werden anstelle von Zuwendungen anlässlich eines Jubiläums oder Trauerfalls Spenden zugunsten einer gemeinnützigen Organisation erbeten. Zum Beispiel wünschen sich die Angehörigen in der Traueranzeige oder in den Einladungen zu Beerdigungen anstelle von Kränzen eine Spende zu einer bestimmten Organisation. Der Spendenveranlasser vereinbart mit der Spendenorganisation ein Stichwort, wodurch die individuellen Spenden dem Anlass zugeordnet werden können. Die Spendenorganisation übermittelt dem Spendenveranlasser in der Regel die Spendenliste und die eingegangene Gesamtspendenhöhe, teilweise aber auch die Höhe der einzelnen Spenden.

Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Spenderdaten an die Spendenveranlasser kommt nicht nur § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BDSG in Betracht, sondern auch § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG. Die gemeinnützigen Organisationen haben ein berechtigtes Interesse daran, die Spendenveranlasser durch die Übermittlung von Daten "zufrieden zu stellen". Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gerade in der "Branche der Spendenorganisationen" ein harter Wettbewerb existiert. Anzuerkennen ist aber auch das berechtigte Interesse des Spendenveranlassers, der sich möglicherweise auch in einem persönlichen Gespräch bei dem Spender bedanken möchte (insofern wäre es nicht ausreichend, wenn der Spendenveranlasser nur über die Spendenorganisation seinen Dank an die Spender weitergeben könnte). Auf der anderen Seite sind die schutzwürdigen Interessen der Spender zu berücksichtigen. Diese müssen nicht damit rechnen, dass die genaue Spendenhöhe an den Spendenveranlasser übermittelt wird. Diese ist für den Spendenveranlasser auch nicht erforderlich, um seinen Dank an die Spender zu richten, sondern dient eher der Befriedigung seiner persönlichen Neugierde.

Bei Anlassspenden dürfen Spendenorganisationen die Namen der Spender und die
Gesamthöhe des gespendeten Betrages an den Spendenveranlasser übermitteln, nicht
jedoch die Höhe der einzelnen Spende.

Quelle: Jahresbericht BlnBDI 2005

Big Brother Award 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

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Übermittlung von Spenderdaten bei Anlassspenden
 

 

 
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