In einer Postwurfsendung werden über 40-Jährige aufgefordert, an einer "PISA-Studie für Senioren" teilzunehmen. Es würde ein Vergleichskampf aller Bundesländer stattfinden. Dabei wird der Eindruck erweckt, die "Studie" würde von der OECD initiiert. Abgefragt werden Wissensfragen wie Hauptstadt von Deutschland, Bundespräsident, Bundeskanzler etc. Der Teilnehmer muss Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben. Die Unterlagen sind an ein Postfach in Berlin zu senden.
Der Versender der Postwurfsendung täuscht vor, er würde nach den OECD-Kriterien einen PISA-Test für Erwachsene durchführen. Schon die profanen Fragen zeigen, dass keine "PISAtauglichen" Fragen beantwortet werden müssen. In Wahrheit geht es dem Unternehmen darum, personenbezogene Daten zu akquirieren, mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Werbewirtschaft. Da auch die Telefonnummer abgefragt wird, liegt die Vermutung nahe, dass die personenbezogenen Daten später auch für unerwünschte Telefonwerbung verwendet werden sollen (so genannte cold calls). Das Unternehmen informiert nicht über die Identität der verantwortlichen Stelle und täuscht über die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, Daten werden somit unter Verstoß gegen § 4 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BDSG erhoben. Für die Verarbeitung und Nutzung der durch Täuschung erlangten personenbezogenen Daten ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, das Daten sammelnde Unternehmen handelt somit rechtswidrig.
Wer sich an der "PISA-Studie für Senioren" beteiligt, hat den Test nicht bestanden.
Quelle: Jahresbericht BlnBDI 2005