Eine amerikanische Muttergesellschaft fordert die Übermittlung von Mitarbeiterdaten aus dem Kundendienststeuerungssystem des deutschen Konzernunternehmens. Die Anwendungssoftware dieses Verfahrens ist im gesamten Konzern einheitlich und wird von der Konzernmutter weltweit allen Konzerntöchtern zur Verfügung gestellt. Die Datenverarbeitung erfolgte bisher ausschließlich und eigenverantwortlich beim Tochterunternehmen. Das System speichert neben Kunden- und Gerätedaten auch Personaldaten der Kundendiensttechniker; beispielsweise Wartungstermine, Reise-, Wartungs- und Ausfallzeiten. Es enthält über jeden Kundendiensttechniker Informationen, die eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglichen, und es enthält in der Version der Konzernmutter auch Auswertungsprogramme für diese Zwecke. dass die Nutzung der Daten zur Kontrolle der Mitarbeiter im deutschen Konzernunternehmen durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist, sind im Inland keine Auswertungsprogramme installiert worden. Die Konzernmutter beabsichtigte nunmehr, einen Teil der Datenverarbeitung in den Vereinigten Staaten zu zentralisieren, und zwar die Auswertungen. Dazu sollten die Daten aus dem System täglich komplett überspielt werden. Der Betriebsrat befürchtete, dass von der Konzernmutter Verhaltens- und Leistungskontrollen durchgeführt werden könnten. Sie sicherte zwar zu, solche Auswertungen nicht vorzunehmen, wollte sich aber gleichwohl nicht mit der Übermittlung anonymisierter Daten begnügen.

Übertragung von Personaldaten an die Konzernmutter, die Rückschlüsse auf die einzelnen Mitarbeiter des deutschen Tochterunternehmens zulassen, sind datenschutzrechtlich unzulässig. Die Konzernmutter brauchte für die vorgesehenen Auswertungen zwar die Daten aus den Wartungsvorgängen, nicht jedoch die personenbezogenen Daten der Kundendiensttechniker. Schon mangels Erforderlichkeit wäre die Übermittlung dieser Daten daher unzulässig gewesen. Generell ist die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an Konzernmütter oder andere Konzernunternehmen (z.B. Konzernrechenzentren) im Ausland aber auch deshalb problematisch, weil dort oft gar keine oder keine gleichwertigen Datenschutzregelungen gelten und auch keine wirksame Kontrolle über den Umgang der Unternehmen mit den Daten möglich ist.

Big Brother Award 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

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Übermittlung von Personaldaten an eine ausländische Konzernmutter
 

 

 
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