Immer wieder stellt man fest, dass Unternehmen mit Kundendaten leichtfertig umgehen. Hier drei Beispiele:
Um zu beweisen, dass einem Kunden eine bestimmte Ware zugegangen ist, wurde ihm die ungeschwärzte "Postfrankierliste" zugeleitet, die die Namen aller Kunden enthielt, denen an dem bestimmten Tag Waren zugesandt wurden.
Zeitungsabonnenten wurden durch eine von der Zeitung zugesandte Postkarte dazu verleitet, ihre Kontodaten auf einer Postkarte zu versenden.
Eine Bank speichert die volle Kundenadresse auf den Kontoauszügen mit der Folge, dass dieses Datum nach dem Verlust der EC-Karte leicht in falsche Hände geraten kann. Denn die Banken haben ihre bereits früher von uns kritisierte Praxis nicht verändert, noch kann jeder an Kontoauszugsdruckern allein mit der EC-karte (ohne Eingabe einer PIN) den Ausdruck eines Auszuges veranlassen.
Das erstgenannte Unternehmen hat zugesagt, zukünftig zu Beweiszwecken keine personenbezogenen Daten Dritter preiszugeben, die Zeitung wird zukünftig ihre Abonnenten darüber informieren, dass die Postkarte auch in einem verschlossenen Umschlag verschickt werden kann und die Bank plant, ihren Kunden ein Widerspruchsrecht einzuräumen, falls sie die Adressangabe auf den Kontoauszügen nicht wünschen.
Größere Sorgfalt beim Umgang mit Kundendaten sollte in jedem Unternehmen ein selbstverständliches Qualitätsmerkmal sein, ohne dass sich Kunden erst an die Aufsichtsbehörde wenden müssen.
Quelle: Jahresbericht BlnBDI 2005