Die Anzahl der Beschwerden über telefonische Werbung ist im letzten Jahr deutlich gestiegen. Bei der Überprüfung von drei Call-Centern haben wir festgestellt, dass Bürger telefonisch beworben wurden, ohne dass diese darin eingewilligt hatten. Die Werbung erfolgte sowohl durch Call-Center-Mitarbeiter als auch durch Bandansagen. Zwei der drei überprüften Unternehmen hatten sich auf Werbung für die Süddeutsche und Norddeutsche Klassenlotterie bzw. deren Lotterieeinnahmen spezialisiert.
Nach der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 ist die Telefonwerbung nunmehr ausdrücklich geregelt. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere anzunehmen bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern (wie z. B. Unternehmen) ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung. Eine Datennutzung unter Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 BDSG stellt, sofern eine natürliche Person betroffen ist, gleichzeitig eine rechtswidrige Datennutzung nach Bundesdatenschutzgesetz dar, da die verantwortliche Stelle sich bei der Datennutzung nicht auf ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift berufen kann (§ 4 Abs. 1 BDSG). Aufgrund der eindeutigen Rechtslage ist eine Tendenz zu beobachten, dass "seriöse verantwortliche Stellen" die Telefonwerbung an Call-Center outsourcen; sie lassen sich von den Call-Centern zwar bestätigen, dass diese das UWG beachten, dies ist jedoch bei den von den Call-Centern geforderten und gelieferten Fallzahlen nicht möglich.
Die Call-Center beriefen sich darauf, sie würden über Adresslisten von Betroffenen verfügen, die in Telefonwerbung eingewilligt haben. Bei Nachprüfungen hat sich dies allerdings nie bestätigt. Es erscheint auch fraglich, ob die teilweise gegebene Einwilligung in Telefonwerbung im Rahmen von Preisausschreiben oder Konsumentenbefragungen nicht zu unbestimmt ist, um die Vorgaben des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu erfüllen. Gerichtsurteile zu dieser Frage stehen noch aus.
Quelle: Jahresbericht BlnBDI 2004