Ein Internet-Verkäufer von Berufskleidung für Juristen erhob nicht nur den Namen, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Kunden, der Kunde musste außerdem für seine Bestellung Angaben über seine berufliche Tätigkeit (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt etc.) machen und darüber informieren, in welcher Dienststelle er arbeitet. Letztere Information benutzte der Verkäufer, um einem Kunden, mit dem er sich in einem zivilrechtlichen Streit befand, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen zu können.
Ein Internet-Verkäufer darf die Daten seiner Kunden erheben und speichern, die zur Vertragsabwicklung erforderlich sind. Gegen die Erhebung und Speicherung von Namen und Adressen der Kunden bestehen danach keine Bedenken, die E-Mail-Adresse benötigt der Internet-Verkäufer schon aufgrund der Verpflichtung, den Zugang der Bestellung nach der Vorgabe des § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Eine über den schriftlichen und elektronischen Postweg hinausgehende Kontaktaufnahme ist allerdings nicht erforderlich. Die Angabe der Telefon- und Faxnummer des Kunden sollte deshalb freiwillig erfolgen.
Kenntnisse über die berufliche Tätigkeit und die Dienststelle des Kunden benötigt der Internet-Verkäufer nicht, um dem Kunden die gewünschte Robe zuzusenden. Es reicht aus, wenn in dem Internet-Angebot bei der Artikelauswahl auf die jeweils bestehenden Unterschiede der jeweiligen Produkte hingewiesen wird. Insbesondere ist die Verwendung der erhobenen Daten zu anderen Zwecken als der Vertragsabwicklung, etwa zur Ermöglichung dienstrechtlicher Beschwerden über die Kunden, unzulässig (vgl. § 28 Abs. 2 BDSG). Dies gilt umso mehr, da die Geltendmachung etwaiger kaufvertraglicher Ansprüche in keinem Zusammenhang zu vermeintlichen Pflichtverletzungen eines Beamten steht, welche der Dienstaufsicht unterlägen.
Bei Bestellungen über das Internet muss der Käufer nur die Daten preisgeben, die der Internet-Verkäufer für die Vertragsabwicklung benötigt.
Quelle: Jahresbericht BlnBDI 2005
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Bestellung von Berufskleidung für Juristen über das Internet |
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