Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz mit knappen Umsetzungsfristen

Juli 2009

Auf Grund der vielen Datenschutzverstöße in den letzten Monaten sah sich der Gesetzgeber gezwungen, dass Datenschutzgesetz zu verschärfen. Bereits am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die so genannte BDSG-Novelle I verabschiedet, in der u.a. die Zulässigkeit der automatisierten Einzelentscheidungen, des Scoring und der Datenübermittlung an Auskunfteien neu geregelt werden sowie die Rechte des Betroffenen erweitert. Die BDSG-Novelle I tritt am 1. April 2010 in Kraft. Am Freitag den 10. Juli 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle II und III verabschiedet. Die Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation und die Geschäftsprozesse der Unternehmen. Neben einer Änderung der Zulässigkeit der personalisierten Werbung werden auch der Beschäftigtendatenschutz und die Auftragsdatenverarbeitung rechtlich neu gestaltet. Hinzu kommen Informationspflichten für die Unternehmen bei Datenschutzpannen, erweiterte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und eine Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch Kündigungsschutz und der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung.

Diese Regelungen treten am 1. September 2009 in Kraft. Lediglich für die personalisierte Werbung gibt es eine Übergangsfrist bis 2012. mehr >>

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